Freitag, Mai 04, 2012

Liebe Kleinviehschuldner,

lieber Anonymos, der glaubt, ich hätte nichts zu tun, weil ich neben anderen Dingen auch blogge.

Es macht wirklich keinen Spaß, Forderungen beizutreiben, die im ein-, zwei-, oder niedrigen dreistelligen Eurobereich liegen. Es tut mir auch in der Seele weh, wenn die Kosten des Inkassowesens die Hauptforderung weit übersteigen. Andererseits gab es in Bayern einmal eine Examensklausur, die für eine fünfstündige Bearbeitungszeit konzipiert war und die Berechtigung einer Zinsforderung von 2,56 DM zum Inhalt hatte. Hier war u.a. zu prüfen, ob es eine Bagatellgrenze für die Inanspruchnahme staatlicher Gerichte gibt. Die Lösungshinweise haben diesen Gedanken schlichtweg abgelehnt, denn Geld ist Geld.

Unternehmen, die in der Regel wenige, dafür aber sehr hohe Rechnungen ausstellen, tun sich sehr viel leichter damit aus wirtschaftlichen Gründen auf Kleinbeträge zu verzichten.

Wie bitte soll sich ein Unternehmer verhalten, der von der Masse der Rechnungen lebt? Und das sind nicht nur Telekommunikationsunternehmen!

Früher habe ich in persönlichen Schreiben eine Zahlungsfrist gesetzt und den Verzugsschaden des Mandanten (Anwaltsgebühren) geltend gemacht, bevor ich das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet habe.

Davon habe ich aber Abstand genommen. Unter anderem wegen der Anrechnungsvorschriften für Geschäftsgebühr (außergerichtlich), Mahnbescheidsgebühr und Verfahrensgebühr. Denn da bekomme ich für eine Forderung von 150,00 EUR gerade mal 8,75 EUR netto für einen Mahnbescheid.

Nun beantrage ich sofort einen Mahnbescheid und bekomme dafür 25,00 EUR netto. Leider fallen hierdurch Gerichtskosten in Höhe von 23,00 EUR an.

Wie man es dreht und wendet, für den säumigen Schuldner wird es nicht billig, wenn er eine berechtigte(!) Forderung im niedrigen Bereich nicht rechtzeitig bezahlt. Und es gibt Gläubiger, deren Umsatz sich nur aus derart niedrigen Rechnungen zusammensetzt, und die auch solchen Kleinscheiß konsequent beitreiben (lassen).

1 Kommentar:

  1. So sehr ich Gläubiger verstehe,die auch solchen Kleinscheiß konsequent beitreiben (lassen); für den Anwalt ist das ein Sch...-Geschäft.

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