Nun scheint die Software allerdings den Tag, an dem der Entwurf angefertigt wird, als den Tag, an dem der Beschluss verkündet wird, zu verstehen. Heute bekam ich jedenfalls so ein Exemplar zugestellt:
... erlässt das Amtsgericht ... durch ... am 24.04.2012 auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 25.04.2012 folgenden
Beschluss: ...
Um nicht eine Bigamie wegen eines nichtigen Ehescheidungsbeschlusses zu verursachen, habe ich umgehend die Berichtigung beantragt, insbesondere im Hinblick auf § 72 FamFG i.V. mit § 547 Nr. 5 ZPO.
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