Freitag, Juni 15, 2012

Ist es das, was ihr wollt- Amtsrichter?

In Zukunft werde ich Forderungen unterhalb der Berufungsschwelle nicht mehr gerichtlich geltend machen.

Ich habe heute nämlich wieder einmal so eine Entscheidung auf den Tisch bekommen, auf der fett in unsichtbarer Tinte geschrieben stand:

Mit so einem Scheiß will ich mich nicht ernsthaft befassen
Der vorgetragene Sachverhalt wurde überhaupt nicht gewürdigt, die Begründung strotzt nur so von Fehlern.

Ich kann nur hoffen, dass diese Herren und Damen Richter auch einmal vor der Frage stehen einen micropekuniären Sachverhalt auf seine Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen, etwa weil bei ihrem Gehalt jeden Monat unberechtigt 21,53 € einbehalten werden, dies sind immerhin pro Jahr 258,36 €

9 Kommentare:

  1. Es gibt eben zwei Lesarten:

    1. In kleinen Sachen bin ich der BGH, da gebe ich mir Mühe - so einmal ein alter Amtsrichter;
    2. Was soll’s - ist eh’ nicht berufungsfähig (wahrscheinlich das Motto eher jüngerer Damen + Herren.

    AntwortenLöschen
  2. In solchen Fällen blase ich den Streitwert immer etwas auf - damit die Schwelle sicher überschritten wird.

    Hat bisher gehilft :)

    AntwortenLöschen
  3. wie wärs mit ner strafanzeige wg. rechtsbeugung (339 StGB i.V.m. Art. 103 GG)?

    nen kleines "DANKE" kann so ein richter immer brauchen...

    AntwortenLöschen
  4. Gegen amtsrichterliche Willkürentscheidungen kann man immer noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

    AntwortenLöschen
  5. Wenn an dem Vorwurf etwas dran ist, hätten Sie die für den Blogeintrag verwendete Zeit besser in eine Anhörungsrüge gesteckt.

    AntwortenLöschen
  6. @Benno: Selten so gelacht. Extrem sinnvolle Beschäftigung.
    Der EINZIG nachvollziehbare Beweggrund, eine Anhörungsrüge zu pinseln ist doch wohl der, dass man zum Bundesverfassungsgericht will und den Karlsruhern - jedermann bekannt sinnlosen - Schlenker über den judex a quo nachweisen muss. Oder haben Sie schon mal Richter gesehen, die sich selbst Willkür bescheinigen. Eine placebohaftere gesetzgeberische Maßnahme als die Einführung dieses verkrüppelten Konstrukts erinnere ich nicht.

    AntwortenLöschen
  7. Könnten Sie die Entscheidung (anonymisiert) hier einmal veröffentlich, damit man sich ein Bild machen kann?

    AntwortenLöschen
  8. @Stefan Richter: Lt. Justizstatistik für 2010 wurden in jenem Jahr bundesweit 422 Anhörungsrügen erhoben, davon 132 erfolgreich (= 31,3%), 290 erfolglos. Dass es nicht mehr waren, liegt an Leuten wie Ihnen und Herrn Munzinger, die es für einen Beweis anwaltlicher Kunst halten, von gesetzlich eröffneten Rechtsbehelfen keinen Gebrauch zu machen.

    Nebenbei: Gerichtspräsidenten nehmen Anhörungsrügen genauso zur Kenntnis wie Aufhebungsquoten (und erinnern sich daran, wenn Beurteilungen geschrieben werden müssen).

    AntwortenLöschen
  9. Das eigentliche Problem bei Verfassungsverstößen ist doch schon der Zeitablauf bis zur Beseitigung der selbigen. Vom äußerst komplexen Prozedere (und der Vergütung hierfür) ganz zu schweigen. Auch insofern ist die von RA Stefan Richter gewählte Bezeichnung der Anhörungsrüge als "verkrüppeltes Konstrukt" schlicht zutreffend.

    @Benno: Haben Sie für die Ihrerseits erwähnte Justizstatistik auch eine Fundstelle parat? Denn schon die Anzahl von lediglich "422 Anhörungsrügen bundesweit" lässt mich arg zweifeln.

    Auch meine persönliche Statistik der erfolgreichen AnhR. befindet sich leider keineswegs auch nur in der Nähe von "31,3%": Von den sieben AnhR. in den letzten gut vier Jahren vor AG's in Berlin ist keine erfolgreich gewesen. Von den fünf bisher entschiedenen Verfahren vor dem VerfGH Berlin dieszgl. waren dann vier erfolgreich.

    AntwortenLöschen