Rechtsanwalt ... wurde mit Beschluss vom ... zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts beigeordnet. ... Damit kann der Rechtsanwalt (nur) Fahrtkosten erstattet bekommen, die ein Rechtsanwalt erhalten würde, der am vom Gerichtsort ... am weitesten entfernten Gemeindeort innerhalb des Sprengels seinen Kanzleisitz hätte. Dies ist vorliegend ... mit einer einfachen Entfernung von ...km.
Das ist so schön und zutreffend formuliert, dass ich den vorstehenden Text künftig bei der VKH/PKH-Abrechnung als Textbaustein verwenden werde.
Leimersheim war jedenfalls trotzdem nicht richtig, weil es keinen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Leimersheim gibt.
AntwortenLöschenDarauf kommt es nicht an, ob es einen gibt, sondern welche Kosten dieser in Ansatz bringen könnte, wenn es ihn gäbe (fiktiv).
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