Dienstag, August 28, 2012

Zeitverschwendung

Die Parteien Beteiligten einer Ehescheidung streiten verfahren noch über den Nachscheidungsunterhalt, der mittels Stufenantrag von der Ehefrau geltend gemacht wurde. Leider kommt die Antragstellerin nicht zur Sache. Die Auskunft wurde bereits außergerichtlich erteilt. Der Antrag auf eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte ist nicht durch Sachvortrag untermauert, das Gericht ist -wie mein Mandant auch, sichtlich genervt. Der Termin dauerte heute auch nur wenige Minuten. Frau Kollegin versprach den Sachvortrag nachzubessern. Vielleicht kann die Scheidung ja 2013 ausgesprochen werden, man lebt jaa auch erst seit 2007 voneinander getrennt. Aber zuvor müsste noch ein bezifferter Antrag eingereicht werden. Dann können wir endlich vortragen, dass der Ehemann gar keinen Unterhalt mehr schuldet, da die Ehefrau seit 2010 einen neuen Lebensabschnittsgefährten hat, rein platonisch versteht sich!

2 Kommentare:

  1. Zu dem "neuen LAG" habe ich mal eine Frage: Wenn die Dame zum Herrn zieht oder umgekehrt - dann entfällt ja anscheinend der Unterhaltsanspruch, weil sie sich vom "Neuen" aushalten lassen muss. Wenn sie allerdings in eine WG zieht - ganz freundschaftlich, mit getrennten Schlafzimmern und so - wird sie vermutlich ihren Anspruch behalten? Wer spielt denn da Mäuschen, wer nachts wo schläft? Ist das ein ganz-oder-garnicht, oder gibt es auch Zwischenstufen? Was wäre denn, wenn ein unterhaltener Er und eine unterhaltene Sie, beide nicht berufstätig und der/dem Ex auf der Tasche liegend, zusammen einen neuen Haushalt gründen - Harz 4?

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  2. @ Mae
    Genau das macht das Anwaltsleben so spannend, denn was man sich ausmalen kann in seiner Fantasie und was man vor Gericht beweisen kann - da klafft oft ein himmelweiter Unterschied.

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