Donnerstag, September 13, 2012

Lebensfremdes Urteil

Die Mandantin war in Bulgarien in einem Hotel der höchsten Landeskategorie im Speisesaal gestürzt und hatte sich schwer dabei verletzt.

Der Sturz beruhte darauf, dass in dem Speisesaal mit Buffetverpflegung  Verhältnisse wie in einem Schweinestall geherrscht hatten. Jugendliche Hotelgäste verschütteten überall Getränke und Speisen, das Hotelmanagement sah dem Treiben tatenlos zu, eine Beschwerde der Mandantin bei der Reiseleitung der Reisefirma wenige Tage vor dem Sturz, war wie dem Ochs ins Horn gefetzt, ergebnislos verhallt.

Das Gericht wies den Sturz dem allgemeinen Lebensrisiko zu, verglich das Hotel mit einem Schnellrestaurant. Die Klägerin könne nicht erwarten, dass das Hotelpersonal mit Lappen und Eimer Gewehr bei Fuß stünde, um Gefahrenstellen unverzüglich zu entschärfen.

Ich bin bekennender Fast-Food-Fan. In den Restaurants, in denen ich verkehre, kann ich gar nicht so schnell gucken, wie Dreck und Flüssigkeiten beseitigt werden, um Gäste vor dem Ausrutschen zu bewahren.

Nach den Erfahrungen mit dieser Reisefirma, nennen wir sie "space-trips", insbesondere den schriftlichen Einlassungen, werde ich dort sicher keinen Urlaub mehr buchen.

4 Kommentare:

  1. "Verhältnisse wie in einem Schweinestall" ... "verschütteten überall Getränke und Speisen"

    Wer im Klagevortrag so übertreibt, darf sich nicht wundern, wenn das Gericht hinterher meint, die Kl. habe es sich selbst zuzuschreiben, nicht etwas besser aufgepasst zu haben.

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  2. @ Anonym

    Ich habe lediglich einen mehrseitigen Schriftsatz in zwei Sätzen zusammengefasst.

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  3. Gab es Beweisfotos zeitnah nach dem Unfall? Gab es unabhängige Zeugen?

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  4. Die Kinder der jugendlichen Hotelgäste möchte ich nicht mehr erleben. Bis dahin, habe ich hoffentlich das Zeitliche gesegnet.

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