In einer Wohnungsmietsache wurde der Mandant, ein ehemaliger Handwerksmeister mit eigenem Betrieb, darum gebeten, eine tabellarische Aufstellung beschädigter Gegenstände zu fertigen und seine Ansprüche zu beziffern.
Diese Aufgabe hat der Mandant auch in vorbildlicher Art und Weise gelöst, indem er systematisch und übersichtlich alle Gegenstände nach Zimmern geordnet in der linken Spalte und deren Wert in der rechten Spalte aufgeführt hat.
Stutzig wurde ich, als ich am Ende der Liste eine größere fünfstellige Zahl, darunter eine kleinere vierstellige Zahl ohne nähere Erläuterung, sowie eine Endsumme vorfand.
Ein Nachrechnen der Beträge bestätigte jedoch meinen Verdacht, dass der Mandant eine Aufstellung der Nettowerte vorgenommen hatte, auf die er am Ende 19%, also die derzeit gültige Umsatzsteuer, dazurechnete.
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