Die Staatsanwaltschaft bezeichnet sich als die objektivste Behörde der Welt. Was halten meine (3,4,5,...?) Leser von diesem Sachverhalt?
Die Mandantin wird in einem Strafverfahren in 1. Instanz rechtskräftig freigesprochen. Im Berufungsverfahren der Mitangeklagten macht sie eine Zeugenaussage. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der Aussage des Hauptbelastungszeugen.
Aufgrund eines Vermerks der Sitzungsvertreterin wird ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet.
Allerdings nur gegen die Mandantin!
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