Das deutsche Kindschaftsrecht kennt den gerichtlichen Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls, hierbei kann das Kind auch von der "Ursprungsfamilie" weggenommen werden und in einer Pflegefamilie untergebracht werden . Ferner kennt es die Adoption, die es kinderlosen Erwachsenen ermöglicht ein fremdes Kind wie ein eigenes anzunehmen.
Bis heute war ich der Meinung, dass das Recht nur diese beiden Institute kennt, nicht aber die "Ersitzung" eines fremden Kindes, bzw. dessen "Besitzaufgabe" durch die Eltern.
In einem von mir betreuten Fall wurde ein Kind in den ersten 6-7 Lebensjahren von der Mutter und einem befreundeten, kinderlosen Ehepaar gemeinsam aufgezogen.
Die Mutter wurde ermutigt, eine Ausbildung durchzuführen, die sie auswärts absolvierte. das Kind wurde während dieser Zeit vorwiegend durch das "fremde" Ehepaar betreut.
Die Mutter wurde hellhörig, als ihr Kind eine e-mail-Adresse präsentierte, die sich aus dem Vornamen des Kindes und dem Nachnamen des Ehepaares zusammensetzte. Umgehend forderte die Mutter die Rückkehr ihres Kindes in ihren Haushalt.
Das Ehepaar widersetzte sich, es begann eine streitige Auseinandersetzung. Das Jugendamt kam zu dem Schluss, dass eine Rückkehr des Kindes zu seiner Mutter dessen Wohl gefährden würde. Irgendwann, noch bevor ich mandatiert wurde, erhielt das Ehepaar den offiziellen Status einer Pflegefamilie.
Seit fast vier Jahren versuche ich vergeblich eine Rückführung des Kindes zu seiner Mutter zu bewerkstelligen. Zwischenzeitlich wurde der Umgang zwischen Mutter und Kind für ein Jahr ausgesetzt.
In einem erneuten Verfahren wurde versucht, den Umgang wieder zu reaktivieren. Heute erreicht mich ein Gutachten, wonach ein Umgang dem Kindeswohl nicht entsprechen würde, da das Kind auch weiterhin jeden Kontakt zu seiner Mutter ablehnen würde.
Ergebnis: Die Entfremdung zwischen Mutter und Kind dürfte endgültig sein, da das Kind in wenigen Jahren volljährig wird.
Die Mutter ist fassungslos. Zu keiner Zeit wurde ein Verfahren eingeleitet, mit welchem ihr das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde. Die Faktenlage wurde durch das Jugendamt und die Gerichte schlicht hingenommen. Wohlwollende Versuche einer Wiedervereinigung von Mutter und Kind fanden gar nicht erst statt.
Der Laie staunt und der Fachmann wundert sich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen