Beim Versorgungsausgleich werden sämtliche Altersversorgungen,
die auf eine Rentenzahlung gerichtet sind, in Höhe des Ehezeitanteils hälftig
geteilt. (Grundsatz).
Bei der Teilung fallen Kosten an.
In einer Sache liegen nun Auskünfte zu jeweiligen Betriebsrenten vor:
Ihre Ehefrau hat bei der Wasweißich eine Altersversorgung für die
Ehezeit in Höhe von 7.269,20 EUR erworben.
Die Wasweißich berechnet Teilungskosten in Höhe von 3%, ergibt 218,08
EUR.
Also erhält der Ehemann 7.269,20-218,08=7.051,12/2=3.525,26 EUR
Dieser hat bei Woanders eine Altersversorgung für die Ehezeit in
Höhe von 7.317 EUR erworben.
Woanders berechnet keine Teilungskosten.
Also erhält seine Ehefrau 7.317/2=3.658 EUR
Wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird hat
Die Ehefrau
Wasweißich (abzgl. Teilungskosten) 3.525,26
Woanders ………………………………….....3.658,00
……………………………………………....……..7.183,26
zuvor..................................................7.269,20
Verlust …………………………………......……….85,94
Der Ehemann
Wasweißich (abzgl. Teilungskosten) 3.525,26
Woanders …………………………....……….3.658,00
…………………………………………....………..7.183,26
zuvor..................................................7.317,00
Verlust …………………………….....…….……..133,74
Fazit:
Wir sollten den Versorgungsausgleich hinsichtlich der betrieblichen Anrechte ausschließen, dann haben beide etwas davon.
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