Dienstag, Oktober 15, 2019

Ich kann es nicht mehr hören, welch ein Hohn, gleiche Arbeit- gleicher Lohn.


Die ganzen Parlamente sind voller Anwälte (m./w./d.???), wir Rechtsanwälte haben eine Bundesrechtsanwaltskammer, 28 Regionalkammern, den Deutschen Anwaltsverein und zig lokale Anwaltsvereine. Trotzdem empfinde ich meine Interessen unzureichend vertreten.
Ich bin kein Wirtschaftsanwalt mit Stundensatz von 500,- EUR. Zu meinen Mandanten (m./w./d.???) zählen viele bedürftige Menschen. Viele davon können sich aus eigener Kraft keinen rechtskundigen Beistand leisten.
Der Gesetzgeber in seiner Weisheit hat dieses Problem erkannt. Es gibt Verbraucherzentralen, Gütestellen und zahlreiche andere Anlaufpunkte in denen guter Rechtsrat erhältlich ist.
Ebenso gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, um mittellosen Menschen die Einholung von Rechtsrat und den Beistand von Anwälten in gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen.
Was aber wenigen Mandanten und Richtern bewusst sein dürfte, ist die Tatsache, dass die Vergütung aus der Staatskasse oft weit niedriger ausfällt als die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Zudem sind diese Mandate mit sehr viel unbezahlter Tätigkeit verbunden.
Die Gebühr für eine Erstberatung ist vom Gesetz auf 190,- EUR gedeckelt, für eine Beratung auf Beratungshilfeschein gibt es 35,- EUR.
Die Gebühren für Prozesskostenhilfe sind bis zu Streitwerten von 3000,- EUR gleich. Sind die Werte höher, weicht die Vergütung aus der Staatskasse deutlich von den gesetzlichen Regelgebühren ab.
Alleine letzte Woche musste ich für die Unterstützung verschiedener Mandanten im Rahmen von VerfahrenskostenhilfeANTRÄGEN mehrere Stunden meiner Arbeitszeit aufwenden. Oft sind die Antragsteller nämlich bereits mit dem Ausfüllen hoffnungslos überfordert.
(Sie könnten auch zur Rechtsantragstelle bei den Gerichten gehen. Die dortigen Rechtspfleger arbeiten 8 Stunden am Tag und werden für 8 Stunden bezahlt).
Auch nach dem Abschluss des Verfahrens gibt es Mehrarbeit. Bis zu vier Jahre lang kann das Gericht überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Auch diese Schreiben werden dem Anwalt zugestellt. Und wenn diese nicht weitergeleitet werden, kann der Anwalt haftbar gemacht werden (vom Mandanten). Eine Vergütung des Mehraufwandes ist nicht vorgesehen.
Bitte, wer arbeitet gerne mehr für weniger Geld? Den Richter möchte ich sehen.
Und das Höchste unserer Gerichte, das Bundesverfassungsgericht hat im Juli entschieden, dass es hinnehmbar sei, wenn ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand für 9,5 Stunden (verteilt auf 3 Sitzungstage) eine Gebühr von 200,- EUR erhalte. Dies entspricht einem Stundenlohn von 21,05 EUR. Davon muss aber auch die Sekretärin und die Büromiete, Fachliteratur und Fortbildung bezahlt werden. Wieviel rechnet ein Handwerksbetrieb einem Kunden für eine Gesellenstunde ab?
Es reicht mir langsam.

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