Freitag, August 18, 2006

Seltsame Internet-Abos

Innerhalb eines Monats habe ich von mehreren Mandanten Zahlungsaufforderungen einer Andreas & Manuel Schmidtlein GbR vorgelegt bekommen. In zwei Fällen waren die vermeintlichen Vertragspartner Minderjährige. Keiner der Mandanten war sich bewußt, einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben und es waren jeweils völlig andere Angebotseiten dem angeblichen,kostenpflichtigen Abonnement zugrunde gelegt.

Neugierig geworden, habe ich eine führende Suchmaschine angeworfen, und war vom Ausmaß dieser Geschäftsmasche überrascht.

Mehr als 16 unterschiedliche "Dienstleistungen" werden auf eigenständigen homepages beworben.

Der Clou dabei ist, dass der "Kunde" wie hier erst den Vertrag schließen soll, bevor der Zugang zu den kostenpflichtigen Angeboten eröffnet wird. Es soll also die Katze im Sack verkauft werden.

Das Widerrufsrecht ist so ausgestaltet, dass zwar explizit darauf hingewiesen wird, dieses aber vorzeitig, also schon vor Ablauf der gesetzlichen Frist von zwei Wochen, enden soll, wenn der Dienstleister auf Veranlassung des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat.

Damit ist das Widerrufsrecht scheinbar obsolet, da in vielen Fällen das Angebot schon genutzt wurde. Die Betonung liegt auf "scheinbar". Aber ich bin nicht der AGB-Optimierer der Gegenseite.

3 Kommentare:

  1. Sie haben doch nicht etwa geg...oo...gelt?

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  2. Ich werde hier http://www.lampmannbehn.de/blog/2006/11/widerrufsrecht-futsch-in-der-abo-falle.html

    zitiert und mit Hinweis auf den Gesetzestext scheinbar widerlegt.

    Seltsamerweise wird zunächst ein "Test-Abo" abgeschlossen, dass sich mangels Widerruf nach Ablauf der Testphase zu einem kostenpflichtigem 24 Monate-vertrag verlängern soll.

    Wenn mein Widerrufsrecht laut den AGB aber durch Inanspruchnahme der Leistung erlöschen soll, so der Wortlaut der Vertragsbestimmungen, dann müsste ich nach dem Wortlaut noch innerhalb der Testphase (maximal 24 Stunden, abhängig vom konkreten Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Vertrag zurücktreten. Diese Ausgestaltung widerspricht gerade der gesetzlichen Wertung.

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  3. Achtung vor Kurznummern und Hände weg von sites wie gratis-handy-klingelton.xx
    Als Internet Abzocker gelten auch Sites wie Celldorado. Unter Gratis* Downloads werden teure SMS-Abos abgeschlossen. Das * steht für ein kleingeschriebenen impliziten Abzocker Abo. Meine 11j Tochter hat so eins unwissentlich abgeschlossen und die Mobiltelefon Rechnungen sind explodiert. Ich habe den Vertrag beim Anbieter (Third Party) angefochten. Muss ich aber die Rechnung der Mobile Anbieter (Swisscom) diesen teuren SMS "Service" bezahlen?

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