Panorama
Ein Recht Buntes etwas...
Freitag, August 11, 2006
Sparvorschlag
Nach dem Gesetz haben Beamte einen Anspruch gegen den Dienstherrn auf angemessene Alimentation. Von Bargeld steht nichts im Gesetz.
Bitte richten Sie ihre Beschwerden direkt an die zuständigen Finanzminister.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Neuerer Post
Älterer Post
Startseite
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen