Darauf klebte ein gelber Zettel des Beförderungsunternehmens:
Zurück an den Absender,
x weil an dem zu entrichtenden Entgelt 55 Ct fehlen.
Ohne Worte....
Vor der Nachahmung muss allerdings im Hinblick auf § 263 StGB (Betrug) und § 265a StGB (Leistungserschleichung) nachdrücklich gewarnt werden.
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