Letzens beim inoffiziellen Anwaltsstammtisch in unserer "großen" Kreisstadt mit ca. 42.000 Einwohnern wurde ich von einer Kollegin auf meine handwerklichen Fähigkeiten angesprochen.
Auf Rückfrage offenbarte sie, dass sie bei eBay ein Kleidungsstück ersteigert hatte. Dabei klemmte allerdings nicht etwa der Reissverschluss, sondern es befand sich noch ein unerwünschtes Accessoire daran, nämlich eine magnetische Diebstahlsicherung.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
Immerhin kamen nostalgische Erinnerungen an die Studienzeit hoch.
Ist der Kaufvertrag überhaupt durch Übereignung der Kaufsache erfüllt worden ?
Hindert eine nicht deaktivierte Diebstahlsicherung den gutgläubigen Erwerb ?
Liegt möglicherweise ein Sach- oder Rechtsmangel vor ?
Hihi, ich schmunzle heute noch....
Das war nicht etwa ein Paar Handschuhe? Ach nein, die Auktion läuft ja noch.
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