Freitag, September 07, 2007

Strafbarkeit des Aufenthaltes in Terror-Camps

Ich habe mal etwas brain storming gemacht, was mir so auf die Schnelle zu diesem Thema einfällt.

Wer ein Terror-Camp leitet oder die Teilnahme an Camp-Aufenthalten vermittelt, hat dem Bundesinnenminister binnen zwei Wochen von eingehenden oder vermittelten Anmeldungen Mitteilung zu erstatten.

Die Eröffnung eines Terror-Camp edarf der Genehmigung. Das Nähere regelt eine Ausführungsverordnung. Schon die Absicht der Eröffnung ist durch eine als "Verantwortlicher " bestimmten Person unverzüglich dem Bundesinnenminister mitzuteilen.

Terror-Camps werden in drei Kategorien unterteilt.

1. Entführungstraining
2. Entführungstraining und Sprengstoffanschläge
3. Entführungstraining, Sprengstoffanschläge und Selbstmordanschläge

In Terror-Camps dürfen nur in ausgewiesenen Raucherzonen Nikotin oder Cannabis enthaltende Genußmittel konsumiert werden. Der umweltverträgliche Umgang mit Explosivstoffen muss Schwerpunktthema sein. Auf getrennte Sanitär- und Schlafräume ist zu achten.

Wer widerrechtlich eine Einrichtung unter der Bezeichnung "Terror-Camp" führt ohne dass es sich um ein Terror-Camp handelt oder eine Einrichtung betreibt, die ein Terror-Camp ist, dies aber nicht kundtut, wird bestraft.

Auf Antrag der Bundesregierung genießt die Wortkombination "Terror-Camp" mit und ohne Bindestrich Markenschutz.

Terror-Camps dürfen weltweit weder in reinen Wohngebieten noch in räumlicher Nähe zu Schulen, Kindergärten und Altenheimen errichtet oder betrieben werden. Dies gilt nicht für Anmelde- oder Vermittlungsagenturen.

Der Betrieb eigener Telekommunikationsmittel sowie internet geeigneter Computer, Laptops, Notebooks oder ähnlichen Geräten muss von den Verantwortlichen mit Rücksicht auf das Überwachungsinteresse der Staaten der billig und gerecht denkenden freien Welt rigoros unterbunden werden. Vielmehr sind durch die Betreiber Geräte in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Installation von firewalls ist untersagt.

Die Lehrpläne sind auf der Seite: wewewe.orwell2007.politcomic.de zu veröffentlichen.

Zu jedem Lehrgang ist dem Bundesnachrichtendienst die Entsendung eigener V-Leute zu ermöglichen.

(wird fortgesetzt)

2 Kommentare:

  1. "Daher fände ich es durchaus witzig, wenn eine Norm ausgerechnet und explizit diejenigen (Terroristen) als Adressaten nennt, die sich qua definitione ausserhalb der Rechtsordnung sehen und die bestehenden Ordnungen bekämpfen wollen."

    :-)

    Ich frag mich da eher warum man fast 1,5 Millionen Anhänger dieses Vereins nicht belästigt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Sch%C3%BCtzenbund

    Pax

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  2. Die Unterrichtseinheit "Selbstmordanschläge" kann ich mir lebhaft vorstellen. "Passt genau auf, Leute! Ich zeig' euch das nur einmal!"

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