Freitag, Juni 26, 2009

Verarmung oder Bereicherung der Umgangssprache durch das FamFG ?

Das FamFG, das zum 1.September 2009 das FGG ersetzt und vor allem das "Große Familiengericht" installiert und die bisher im BGB, Hausratsverordnung, ZPO und FGG verstreuten Verfahrensvorschriften in Familiensachen zusammenfasst, wird auch einige terminologische Änderungen mit sich bringen.

Künftig gibt es keine Parteien mehr in einem Rechtsstreit, sondern es wird einheitlich von Beteiligten gesprochen, aus Klagen werden Anträge und das Familiengericht entscheidet nicht mehr durch Urteil, sondern erlässt einheitlich Beschlüsse.

Die Zeiten, in denen eine wütende Ehefrau ihrem Mann am Telefon androhen konnte:
"Wenn Du nicht freiwillig die Kohle rüberschiebst, dann gehe ich zu meinem Anwalt, verklage Dich und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verurteilt", sind ab September endgültig vorbei.

Terminologisch korrekt müsste Sie nun drohen:

"dann lasse ich meinen Anwalt einen Antrag auf Zahlung von Unterhalt einreichen und gegen Dich wird der zutreffende Betrag im Beschlusswege festgesetzt werden"

Ob irgendwann in naher Zukunft das Telefonat so lauten wird:

"dann werde ich Dich durch meinen Anwalt verbeantragen lassen und Du wirst zu einem saftigen Unterhalt verbeschlusst werden"

klingt zumindest heute noch sehr gewöhnungsbedürftig.

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