Mandant M. war angeklagt als Mit-Veranstalter eines illegalen Autorennens. Einziges Beweismittel: ein Polizist, der im Wald versteckt gehört haben will, wie A zu B sagt, "wir fangen erst an, wenn der M. da ist, der bringt noch 10-15 Autos mit".
Tatsächlich fing das Rennen auch erst an, nachdem noch 10-15 Autos zur Strecke gefahren waren.
Auf meine Frage:"Haben Sie gesehen, dass mein Mandant M. Autos zur Strecke herbeigeführt hat, oder ob er bei diesem Konvoi dabei war"? Antwort: "Nein, diese Nachtsichtgeräte haben den Nachteil, dass man gegen die Scheinwerfer weder Kennzeichen noch Gesichter erkennen kann."
Ich habe also ob dieser dürftigen Grundlage Freispruch beantragt. Das Gericht verurteilte M. trotzdem, es habe keine durchgreifenden Zweifel, dass M. tatsächlich Autos herangeführt habe.
Nur die Geldbuße wurde von 500,00 € auf 200,00 € reduziert. Damit hängt die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde auch noch von der Zulassung des OLG ab.
Danke, ein Schelm wer dabei Böses denkt.
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