Mittwoch, September 07, 2011

Hartz IV treibt besondere Blüten

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

Einer Mandantin wird eine Leistung von € 28,26 nach dem SGB II zugebilligt. Der Betrag ergibt sich nach Anrechnung der Einkünfte des in der Bedarfsgemeinschaft mitberücksichtigten Lebensgefährten.

Das Geld langt vorne und hinten nicht. Es werden diverse Lösungen erörtert.

Unter anderem schlägt der Kundenbetreuer dem Lebensgefährten vor, ihn in einen besser bezahlten Job zu vermitteln, was die angenehme Folge hätte, dass überhaupt kein ALG II mehr an die Mandatin zu bezahlen wäre.

Wirtschaftlich betrachtet ergibt das vordergründig Sinn. ABER:

  • der Lebensgefährte hat seinen Job, ist nicht arbeitssuchend und hat sich daher auch nicht Vermittlungsbemühungen durch die Bundesagentur unterworfen!
  • der Lebensgefährte kann ohne die Kunstfigur der Bedarfsgemeinschaft zumindest seinen Lebensbedarf decken!
  • der Lebensgefährte soll eine sichere Stelle mit Kündigungsschutz aufgeben und in wirtschaftlich unsicheren Zeiten kündigungsschutztechnisch von vorne anfangen!
Es sollte eigentlich darum gehen, die Einkünftesituation der Mandantin zu verbessern. Das Sozialrecht fingiert hier nämlich einen Unterhaltsanspruch der Mandantin gegen den Lebensgefährten, den es nach dem BGB überhaupt nicht gibt. Trotzdem wollen beide auch in Zukunft unter einem Dach miteinander leben!

4 Kommentare:

  1. Auch ein schoenes Beispiel dafuer, was mit dem Begriff der Familie als Keimzelle des Staates gemeint ist. Wenn die beiden eine Familie sein wollen, sollen sie fuereinander einstehen. Frueher waeren zwei Menschen in der beschriebenen Situation selbstverstaendlich verheiratet gewesen. Etwas anderes konnte sich der BGB-Gesetzgeber ueberhaupt nicht vorstellen - und dafuer hat er ja auch auch einen Unterhaltsanspruch geschaffen.

    Die Einstellung, dass man lieber nicht mehr arbeitet/verdient, weil es ja dann weniger Leistungen vom Staat gibt, ist im wahrsten Sinne asozial.

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  2. Wieso bietet der Kundenbetreuer nicht an, die Mandantin in eine Beschäftigung zu vermitteln? Das wäre für alles die beste Lösung. Aber vielleicht zu einfach.

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  3. Vielleicht sollten die Betroffenen es einmal mit Wohngeld versuchen. Leistungen zur Eingleiderung in Arbeit können dann trotzdem an die Lebensgefährtin erbracht werden.

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  4. Die Hartz-4 Gesetze und Vorschriften sind von den entsprechenden Beamten in einer so abstrusen Form zu Papier gebracht , das kein normal denkender Mensch etwas davon nachvollziehen kann.
    Aber dies ist ja auch keineswegs vorgesehen.
    Könnte jeder verstehen worum es da gehen soll, hätte man keine möglichkeit mehr dem Bürger eine Nase zu drehen!

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