Ein Mann war nach 45 Beitragsjahren in Rente gegangen und hat bei seinem früheren Arbeitgeber noch als geringfügig Beschäftigter für 400 Euro im Monat weitergearbeitet. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt 350 Euro.
Für 13 Monate soll dieser Mann nun fast 6000,00 (sechstausend) Euro Rente an die Rentenversicherung zurückzahlen, da er nach dem Gesetz nur Anspruch auf 2/3 der Altersrente hätte.
Das heißt:
In 13 Monaten hat er 13 x 400 = 5.200,00 Euro hinzuverdient.
In 13 Monaten hat er die Hinzuverdienstgrenze um 13 x 50 = 650 Euro überschritten.
In 13 Monaten hat er gearbeitet und soll nun dafür noch 800 Euro (6000,00 Euro Rückzahlung - 5.200,00 Euro Verdienst) bezahlen.
Wäre dieser Mann nicht so fleißig gewesen, hätte er mehr davon gehabt.
Das ist kein Scherz, sondern deutsche Sozialgesetzgebung.
Der Gesetzgeber muss handeln bevor das BVerfG dies tut.
Kann nicht ganz hinhauen. Hinzuverdienstgrenze von 350,- Euro gilt erst ab Januar 2006.
AntwortenLöschenOK. Ob 345,00 oder 350,00 Hinzuverdienst ändert am strukturellen Problem nichts. Ich halte dies für eine kalte Enteignung.
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