Meine Beiträge im internen Forum der CDU Deutschlands:
Beitrag vom 19.6.2006(Familiensplitting)
Ich kann mich auch politisch korrekt ausdrücken, was mir angesichts der real praktizierten Politik in Berlin schwer fällt.
Ich habe einmal geschrieben, dass eine große Koalition nur mit Abgeordneten machbar ist, die verantwortungsvoll mit der Machtfülle einer verfassungsändernden Mehrheit umgehen können. Es setzt einen wachen und kritischen Verstand voraus, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Nunmehr gibt es eine kleine Gruppe Vordenker, die der Hammelherde der Parlamentarier den Weg weist. Leider wird unter dem Begriff Steuersubvention jede, auch notwendige und von Verfassungs wegen vorgegebene Steuererleichterung geführt. Die Erosion der Werte birgt ungeahnte Gefahren.
Gilt im BGB der Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, als Vater der Kinder, die während der Ehezeit geboren werden, bedarf es bei unehelichen Kindern einer gesonderten Vaterschaftsanerkennung. Familie kann ja nicht die Zahl der Münder bedeuten, die es von einem Einkommen zu stopfen gilt. Wann werden steuerlich nutzbare Vaterschaften bei e-bay versteigert ?
Die Rosinenpickerei, alle Vorteile auf sozialversicherungsrechtlichem und steuerrechtlichem Gebiet in Anspruch nehmen zu wollen, ohne Verantwortung zu tragen und langfristige Bindungen eingehen zu wollen, ist signifikant für den Zeitgeist. Ich bin in eine konservative (der Bewahrung des Bewährten verpflichteten) Partei eingetreten, nicht in einen KanzlerInnen-Wahlverein ohne Rückgrat.
Diese Koalition muss beendet werden, je schneller um so besser.
Beitrag vom 20.06.2006("Gesundheits-"Reform)
Jetzt soll die Beitragsbemmessungsgrenze zur Krankenversicherung angehoben werden von 3562,50 EUR auf 5250,00 EUR. Bei 13 Prozent wären dies im Höchstfall 682,50 EUR (1.334,85 DM) Krankenversicherungsbeitrag im Monat für einen sog. Besserverdienenden. Dass dieser "nur" 341,25 EUR direkt aus eigener Tasche zahlen soll, der Arbeitgeber den Rest zahlt ist unerheblich. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen müssen diese den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlen. Für 8190 Euro im Jahr kann man sich fast ein eigenes Krankenhaus kaufen, ironisch gemeint.
Diese Beträge zeigen aber ein verfassungsrechtliches Problem auf. Im öffentlich-rechtlichen Gebührenrecht gibt es zwei Grundsätze, den Grundsatz der Kostendeckung und den Grundsatz der Angemessenheit. Wenn nun eine Person pro jahr 8.190 Euro für aufschiebend bedingte Versicherungsleistungen zahlen muss, wobei das Geld auch dann auf Nimmerwiedersehen weg ist, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden, dann ist das Maß voll, der Gebührensatz verfassungswidrig, da eine kalte Enteignung vorliegt.
Beendet die Große Koalition.
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