Nach meinen Informationen richtet sich das Elterngeld nach dem Nettoeinkommen, also nach Abzug von Steuern, Rente, Arbeitslosenversicherung UND Krankenkasse.
Mir ist unklar wie im politisch gewollten Fall, Vater nimmt seine Elternmonate wahr, der Krankenversicherungsschutz gewährleistet werden soll, wenn auch die Mutter während dieser Zeit nicht erwerbstätig ist.
Entweder müsste noch vom Elterngeld die Krankenkasse bezahlt werden, es besteht gar kein Versicherungsschutz, oder die Beiträge werden zusätzlich aus Steuermitteln weiterbezahlt. Im schlimmsten Falle wurde diese Konstellation übersehen, was bei der Qualität der Gesetzgebung in letzter Zeit auch kein Wunder wäre.
Beendet die große Koalition
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