Die Pendlerpauschale wird gestrichen. Pendler dürfen ihre Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro einfachem Kilometer "wie" Werbungskosten bei der Einkommensteuer berücksichtigen. Die Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit stehen daher steuerrchtlich nicht mehr unmittelbar mit der Einkunftserzielung im Zusammenhang, sondern sind privat veranlasste Kosten des Erwerbstätigen. Unabhängig davon, dass es sich bisher bei der Pendlerpauschale, entgegen dem offiziellen Sprachgebrauch- nicht um eine Steuersubvention gehandelt hat, sondern um eine Vereinfachung der Geltendmachung dieser Kosten bei der Steuererklärung, erstaunt es, dass die Berufsgenossenschaften auch weiterhin für Wegeunfälle (Unfälle auf direktem Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz) aufkommen sollen. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Insoweit ist die Zurücklegung dieser Strecke sehr wohl durch die Erwerbstätigkeit veranlasst.
Also die Bewältigung der Strecke ist beruflich, die Bezahlung der ersten 20 Kilometer (einfach) hingegen privat veranlasst. Unternehmen können aber weiterhin Kosten für Flüge der 1. Klasse für ihre Manager gewinnmindernd geltend machen, auch wenn der Preis für einen Flug der Economy-Klasse einen Bruchteil hiervon ausmacht.
Auch hier wird wohl das Bundesverfassungsgericht bald angerufen werden.
Beendet diese Koalition. Es reicht.
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