Donnerstag, Juli 13, 2006

Nein, wir rufen nur ungern zurück

In einem Scheidungsverfahren wurde unserer Seite Prozesskostenhilfe bewilligt, d.h. es müssen keine Gerichtskosten bezahlt werden. Die Gegenseite hat mit dem eigenen Scheidungsantrag Gerichtskosten eingezahlt. Anfang Juli wurde auf unser Kanzleikonto von der Landesoberkasse ein Betrag xx,xx € (nicht verbrauchter Gerichtskosten) überwiesen.

Auf meinen telefonischen Hinweis, da sei wohl etwas falsch gelaufen, bedeutete mir die Dame vom Amtsgericht Bruchsal, die zuständige Beamntin sei gerade nicht zu erreichen. Ob sie mich wohl zurückrufen könne, was wir mit dem Geld machen sollen (zurück an LOK oder direkt an die Kollegen), fragte ich. Nein, wir rufen nur ungern zurück, ich solle es doch später noch mal probieren.

Soweit ich das (wenn auch leicht befangen) beurteilen kann, haben wir keinen Fehler gemacht. Wer schon mal bei Gericht die zuständige Person erreichen wollte, wird verstehen können, dass ich einfach WARTE.


Nachtrag vom 18.7.2006
Heute morgen meldete sich eine sehr nette Sachbearbeiterin. Das Problem konnte ohne bürokratischen Aufwand zur allseitigen Zufriedenheit geklärt werden. Das Warten hat sich gelohnt.

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