Das Rechtsberatungsmonopol soll abgeschafft werden. Künftig dürfen Banker zur Unternehmensnachfolge beraten, Architekten zu Baumängeln und Automechaniker zu Unfallschadensregulierungen.
Allerdings stimmt es nicht, dass Familienrechtler künftig auch über Empfängnisverhütung, Baurechtler über kostengünstige Wärmedämmungsmaßnahmen und Reiserechtler über das richtige Verhalten in islamischen Staaten kostenpflichtige Ratschläge erteilen dürfen.
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