Zahlreiche Fachverbände sind heute nicht bei der Experten-Anhörung im Bundesgesundheitsministerium vertreten. Diejenigen, die ihr Kommen abgesagt haben, wurden zum Teil heftig kritisiert. Ich möchte denen, die ihre Teilnahme an einer politischen Farce verweigert haben, meine Anerkennung aussprechen.
Der Kabinettsentwurf wurde erst am Donnerstag, 12 Oktober 2006 an die Eingeladenen verschickt. Auch wenn es viele Berichte und Reportagen über die voraussichtlichen Inhalte gegeben hat, stand doch der zur Diskussion stehende Inhalt erst mit der Übersendung fest. Sich vorher mit dieser umstrittenen Materie auseinanderzusetzen hätte bedeutet, einen Pudding an die Wand zu nageln.
Wenn die Expertenanhörung Bestandteil des Gesetzgebungsverfahren ist, dann muss im Verfahren genügend Zeit zu einer ernsthaften Befassung mit der Angelegenheit vorgesehen werden. Dass sich Experten, die einen Ruf zu verlieren haben, nicht zur Staffage der Politik machen lassen, halte ich für höchst erfreulich. Wenn Parlamentarier (auch Gesetzgeber genannt) glauben, einen Gesetzesentwurf ohne genaue Kenntnis desselben verabschieden zu können, so mögen sie dies selbst mit ihrem Gewissen vereinbaren. Das EU-Haftbefehlsgesetz und ähnliche Pannen müssen ja ihre Ursachen haben.
Ich hoffe, dass dieses Beispiel bald Schule machen wird. So wurde auf dem Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg der 90-seitige Koalitionsvertrag den Delegierten druckfrisch zur Beschlussfassung vorgelegt, obwohl dieser während der Veranstaltung kaum mit der gebotetenen Sorgfalt zur Kenntnis genommen werden konnte. Auch Wahlprogramme und Vorstandsvorlagen sollten künftig den beschlussfassenden Gremien mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche vorgelegt werden.
Ich behalte mir die Stellung entsprechender Anträge als Delegierter jedenfalls ausdrücklich vor.
P.S: Man beachte die doppelten Anführungszeichen "" "" !
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen