Montag, Oktober 16, 2006

Kinderrechte in die Verfassung

Nachdem der Tierschutz schon Verfassungsrang hat, will Frau Dr. vdL offenbar nachziehen und Kinderrechte in die Verfassung aufnehmen. In meinen Augen kommt sie mit ihrer Initiative zu spät, denn Art.6 GG lautet:

Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Man beachte die Absätze 2 und 3. Diese erlauben das Tätigwerden des Jugendamts bereits jetzt. Symbolgesetzgebung brauchen wir nicht. Nicht Paragraphen oder Grundgesetzartikel retten Leben, sondern aktives Handeln.

Sind Kinder keine MENSCHEN (?) , deren Würde in Art. 1 geschützt, deren Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 geregelt, deren Recht auf Gleichbeghandlung in Art. 3 GG geschützt wird ?

Brauchen wir wirklich einen Verfassungsartikel, der 2 Jährigen, die mit Mühe laufen und sprechen können, den freien Zugang zum Jugendamt eröffnet ? (Sorry für den Zynismus).

Wir brauchen keinen Paragraphen für jeden Einzelfall, sondern Menschen, die den Sinn hinter abstrakten Regelungen begreifen. Gegen menschliche Unvernunft und Dummheit helfen nunmal keine Verordnungen.

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