Mittwoch, Dezember 06, 2006

Was lange währt, wird noch lange nicht gut

Eine Verkehrsunfallsache. Eingeklagt werden von uns 50 Prozent des klägerischen Schadens, die Gegenseite erhebt Widerklage und Drittwiderklage. Im August 2005 wird auf Anraten des Gerichts ein widerruflicher Vergleich geschlossen. Der Kläger bekommt seine (vollen) 50 Prozent, der Beklagte auf die Widerklage hin immerhin noch 2 Drittel seiner Forderung.

Bis dahin dauert der Termin keine 10 Minuten. Als das Wort "Kostenaufhebung" fällt, erhebe ich Einwände. Die Ausformulierung der Kostenentscheidung dauert 20 Minuten.

Sie lautet schließlich:
"Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger sowie die Drittwiderbeklagte als Gesamtschuldner 1/5, die Beklagten als Gesamtschuldner 4/5.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers bzgl. der Klage tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten hinsichtlich der Widerklage trägt der Kläger sowie die Drittwiderbeklagte zu 2/3.

Die außergerichtlichen Kosten des Klägers bzgl. der Widerklage trägt der Beklagte zu 1) zu 1/3.

Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst."

Das ist die Baumbach'sche Formel in Reinkultur, ein Monstrum.

Am 4.10.2005 wird von hier aus Kostenfestsetzung gemäß Vergleich beantragt. Erste Sachstandsanfrage erfolgt im April 2006. Im Juli schreibt der Direktor des AG persönlich und teilt mit, dass die zuständige Rechtspflegerin mehrere Monate erkrankt sei (was angesichts der mathematischen verrenkungen kein Wunder ist) und dass vor Oktober 2006 nicht mit einer Entscheidung gerechnet werden könne.

Heute,6.12.2006 geht uns der KfB vom 14.10.2006, ausgefertigt am 2.11.2006, endlich zu. Und ist FALSCH.

Das Gericht hat die jeweils zu erstattenden Beträge in einem Beschluss saldiert, anstatt für jeden Zahlungsvorgang einen eigenen KfB zu erlassen. Auch die Kostenquotenberechnung ist fehlerhaft.

Beteiligt sind.
2 Naturalparteien
2 Kfz-Haftpflichtversicherungen
2 Rechtschutzversicherungen

Ich werde nicht ausrechnen, wer was von wem aus dem festgesetzten Betrag zu kriegen hat. Ein weiteres Jahr will ich aber auch nicht abwarten, bis die Entscheidung stimmt.

Hoffentlich folgen die Beteiligten meinem Einigungsvorschlag !!!

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