Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten drängen verstärkt ins Internet und verbreiten ihre Programmangebote auch über dieses Medium. Deshalb sollen auch internetfähige PCs seit 1.1.2007 mit einer GEZ-Gebühr belegt werden.
Wird nicht umgekehrt ein Schuh daraus ?
Wenn das bisherige Gebührenaufkommen nicht ausreicht, um auch noch den Auftritt von ARD, ZDF und angeschlossenen Sendern im Internet zu finanzieren, läge es dann nicht näher diese Verbreitungswege als nicht vom Auftrag der Grundversorgung umfasst, gänzlich aus dem gebührenfinanzierten Gesamtangebot auszuklammern ?
Schließlich stellen die Web-Seiten der Sendeanstalten mit geschätzt 30 von mehr als 9.000.000.000 ( neun Milliarden) einen verschwindend kleinen Anteil am Gesamtangebot, während sich ein Anteil von 10 von 40 Sendern noch in Prozenten (25 %) ausdrücken lässt. Die Meinungspluralität, die das gebührenfinanzierte Fernsehen gewährleisten soll, ist auch ohne die Internetauftritte von ARD und ZDF im Internet gewährleistet.
Wo ist also die Rechtsgrundlage für die Verwendung der Rundfunkgebühren für die Internetauftritte ? Und, wenn es eine gibt, wie lässt sich deren Existenz rechtfertigen ?
Ich hoffe mit diesen Fragen eine angeregte Diskussion entfachen zu können.
Vollkommen unwichtig, ob ÖR überhaupt im Internet "sendet" oder nicht, wichtig ist die Einnahme, und in zwei Jahren ist der PC kein Radio sondern ein Fernseher mit den entsprechenden Gebühren. Diskussionen darüber sind wohl mit allen Argumenten geführt worden, die Verantwortlichen können nicht hören.
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