Freitag, März 09, 2007

Grundgesetz- quo vadis ?

Die Bundeswehr dient der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland, Art. 87a GG.

Der Tornadoeinsatz ist ein Kampfeinsatz, da die Tornados der Überwachung feindlicher Truppenbewegungen (Taliban) und der Vorbereitung von Angriffsmaßnahmen durch NATO-Verbände dienen. Damit sind diese Bundeswehrangehörigen Kombattanten im Sinne der Genfer Konvention.

Es mag an der Zeit sein, die außenpolitische Zurückhaltung der Bundesrepublik aufzugeben und der internationalen Staatengemeinschaft zu demonstrieren, dass Deutschland wieder als voll souveräner Staat auftritt. Dieses politische Ziel kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn zuvor die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen worden sind. Entweder findet sich eine verfassungsändernde Mehrheit zur Lockerung des Art. 87a GG, oder die Bundesregierung ist an die verfassungsrechtlichen Vorgaben gebunden.

Das, was gerade geschieht, ist eine Überdehnung der Kompetenzen.

Flugsicherungsgesetz, Verbraucherinformationsgesetz, El Masri, Kurnaz, Pendlerpauschale, Überschuldungsregeln des Staatshaushalts, dies sind traurige Belege, wie es um die Verfassungswirklichkeit und die Kenntnis der Politiker um die verfassungsrechtlichen Vorgaben bestellt ist.

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