In letzter Zeit häufen sich bei mir die Fälle, bei denen die Beklagten (jeweils große, namhafte Firmen) erst den Rechtstreit herauszögern, um dann großzügigerweise im Falle der Klagrücknahme die Klageforderung zu erstatten.
So versucht man sich die Einigungsgebühr und einen Präzedenzfall zu ersparen. Noch billiger wäre es allerdings, sich den Prozess zu sparen, indem die Kundenreklamationen gewissenhafter bearbeitet werden würden.
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