Ein Rosenkrieg.
Nach einer äußerst streitigen Ehescheidung, kommt es erneut zu einem Zwischenfall. Die Mandantin erscheint mit Blutergüssen in der Kanzlei und behauptet, ihr Ehemann sei absichtlich gerade in dem Moment mit dem Auto angefahren, als sie versucht habe auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen. Wir werden mit der Stellung einer Strafanzeige und der Geltendmachung von Schmerzensgeld beauftragt.
Die einzige Zeugin des Vorfalles ist die gemeinsame Tochter. Diese macht zunächst gegenüber der Polizei von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Daraufhin wird das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Nach Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft, Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens beim OLG und Bekundung der Aussagebereitschaft der Tochter wird das Verfahren doch wieder aufgenommen.
Einige Monate später beantragen wir erneut Akteneinsicht. Bei Lektüre der letzten Aktenseiten kommt mir die Galle hoch.
Die Aussage der Tochter wird nicht einmal protokolliert, nur das Aussageergebnis findet sich in einem handschriftlichen Vermerk des zuständigen Staatsanwaltes.
Und die Einstellungsverfügung ! Mit dem Vermerk "Mitteilung an Anzeigeerstatterin unterbleibt, da VERZICHT zu unterstellen ist".
Eine solche Dreistigkeit und staatsanwaltliche Arroganz ist mir noch nicht untergekommen.
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