am 17. April 2007 wurde mir durch die Berichterstatterin des Prüfungsausschusses telefonisch mitgeteilt, dass meinem Antrag vom 12. Mai 2006 auf Gestattung der Führung der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht stattgegeben wurde. Seit diesem Anruf sind erneut 3 Wochen vergangen, ohne dass mir diese Entscheidung in offizieller Form schriftlich mitgeteilt wurde.
Quod non est in actis non in mundo est.
Mein Geduldsfaden steht kurz vor dem Zerreißen. Bald feiere ich den Jahrestag meiner Antragsschrift.
Wenn Sie mir sagen, wo die Jungs wohnen, schaue ich auf dem Heimweg mal kurz vorbei und sage Bescheid :D
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