Das Landgericht Ingolstadt verhandelt gerade eine Klage einer Verbraucherschutzzentrale gegen die Mediamarkt-Saturn Holding wegen angeblicher Lockvogelangebote.
Das Problem ist, dass sämtliche Märkte eine formale Selbstständigkeit genießen und somit juristisch einzeln zu belangen wären.
In einem Kommentar auf verbraucherrecht.blogg.de
habe ich folgende fachlich durchaus richtige Formulierung gewählt, die isoliert betrachtet allerdings zu völlig anderen Gedankengängen führt:
"die Mutter (muss) sich das Unvermögen der Töchter (zurechnen lassen) die erweckten Erwartungen zu befriedigen"
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