Wie handelsblatt.com heute berichtet, sind keine übertriebenen Anforderungen an einen Operationsbericht zu stellen. "Schließlich müsse er nicht auf die Vorbereitung eines Haftpflichtprozesses des behandelnden Arztes hinzielen und in eine Rechtfertigungsschrift ausufern." OLG Koblenz, Urt. v. 27.7.2006 – 5 U 212/05.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder sein Handeln danach ausrichten müsste, dass es in gerichtsverwertbarer Weise dokumentiert in einem künftigen Rechtsstreit Verwendung finden könnte.
Wenn so viel Sorgfalt aufgewendet wird, ist der anschließende Prozess überflüssig, weil nichts passiert ist, worüber noch gestritten werden könnte.
Jetzt können aber eine Million (oder so) unabhängige Organe der Rechtspflege tief durchatmen.
Vorsicht: Auch bei der OP müssen die Ärtzte schlampen, sonst werden o. g. Million(en) von Organen [sic] der Rechtspflege ihres ruhigen Schlafes beraubt.
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