Im Jahr 2004 habe ich in einer Unterhaltsklage wegen Trennungsunterhalt den Ehemann vertreten. Ein Anerkenntnisurteil war das günstigste was zu erreichen war, immerhin mit einer Kostenquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten meiner Partei. Meine Rechnung wurde nie bezahlt.
Nun erreichte mich ein Schreiben des Gerichts, wonach die Gegenseite Antrag auf Kostenausgleichung gestellt hat, immerhin "schon" im April 2007. Ich wurde aufgefordert innerhalb von drei Wochen ebenfalls eine Kostenberechnung bei Gericht einzureichen.
Laut dem Form-Hinweis auf Seite 2 des Schreibens, wird allerdings ohne Berücksichtigung der hier entstandenen Kosten über den Antrag des Prozessgegeners entschieden, wenn die Kostenberechnung nicht innerhalb einer Woche bei Gericht eingereicht wird. (Nur so; sollte mal erwähnt werden, welchen Quatsch die Gerichte so verschicken).
Ich hätte ja große Lust zu schreiben, die hier entstandenen Kosten belaufen sich auf NULL, weil der Mandant es nicht für nötig gefunden hat, die Rechnung zu bezahlen.
Das tue ich natürlich nicht, sondern belasse es einfach dabei, meinem Unmut hier Luft zu machen. Ich melde mich gar nicht.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen