ist eine Binsenwahrheit. Übung macht den Meister, ist ebenfalls ein gängiger Spruch.
Wenn nun ein unerfahrener Reitschüler bei einem Geländeritt einen Fehler macht und sich dabei verletzt, so wird dieses dem Reitlehrer zugerechnet, weil es zu dessen Pflichten zählt, seine Schüler erst gar nicht in gefährliche Situationen zu bringen.
So lässt sich eine aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 22.10.2008, 9 U 75/07 wohl zusammenfassen.
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