Freitag, November 07, 2008

Erbschaftssteuer

Toller Kompromiss, muss ich sagen. Alle Abgeordneten, die diesen Gesetzesentwurf absegnen, sollen sich die praktischen Auswirkungen vor Augen halten.

Privater, selbst genutzter Wohnraum

Wer als Ehegatte oder Kind Wohnraum erbt, bleibt von der Steuer verschont, wenn er den Wohnraum selbst nutzt, und in den nächsten 10 Jahren nach dem Erbfall nicht verkauft oder vermietet.

Leben wir nicht in einem Europa mit Freizügigkeit ?
Wird nicht von Arbeitnehmern lokale Flexibilität gefordert ?
Wird eine betagte Witwe mit Erbschaftsteuer belastet, wenn sie in ein Pflegeheim muss, dessen Kosten aber nur durch Verkauf oder Vermietung der Wohnung decken kann ?

Der mit heißer Nadel zu Stande gekommene Kompromiss ist nicht durchdacht.

1 Kommentar:

  1. Doch, doch, die Leute haben viel nachgedacht. Nämlich, wie sie möglichst viele "ihrer" Punkte durchsetzen können.

    Achso, die Bürger? Nee, an die nicht.

    Wie war das doch seinerzeit mit der Mehrwertsteuer?

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