In einer Vaterschaftsanfechtungsklage vertrete ich die (volljährige) Mutter und habe für das wenige Monate alte Kind die Bestellung eines Ergänzungspflegers beantragt.
Das Vormundschaftsgericht kommt diesem Antrag zwar nach, im Beschluss sind aber die Vornamen, die sich sehr ähnlich sind, etwa Antje zu Anja, vertauscht.
Gerne hätte ich den Rechtspfleger diskret auf diesen Lapsus aufmerksam gemacht; doch wie fast schon üblich ging bei Gericht mal wieder niemand ans Telefon.
Auf meine höfliche Bitte per Fax ging heute der Berichtigungsbeschluss ein.
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