Nun hat der VGH Mannheim die Sperrgebietverordnung, die dieses verhindern sollte in wesentlichen Teilen für unwirksam erklärt.
Ein Auszug aus der heutigen Pressemitteilung:
Die Sperrgebietsverordnung für Weinheim diene dieser Zielsetzung. Das Regierungspräsidium habe zu Recht davon ausgehen dürfen, dass bei dem zu befürchtenden Anstieg der Prostitution in Weinheim auch ein Personenkreis angezogen werde, der auf Diskretion keinen Wert lege. Angesichts des kleinstädtischen Umfelds in Weinheim sei dann zu erwarten, dass auch Unbeteiligte und insbesondere Kinder und Jugendliche mit ihren Auswirkungen konfrontiert würden.
Bei der Ausweisung der Toleranzzonen habe das Regierungspräsidium allerdings nicht beachtet, dass auch beim Gelände der "Hildebrand`schen Mühle" aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Beeinträchtigung des öffentlichen Anstands und eine Gefährdung der Jugend nicht zu besorgen sei. Hiervon gehe selbst das Regierungspräsidium bei dem von den Antragstellern geplanten Vorhaben aus; dieses sehe im Interesse der Anwohner des Mühlwegs die Erschließung des Bordells über eine neu zu errichtende Brücke vor. Solche baurechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten müssten auch bei der Prüfung berücksichtigt werden, ob sich ein Gebiet als Toleranzzone eigne. Schließlich könne eine Gefährdung der Kinder und Jugendlichen nicht angenommen werden, die die Birkenauer Talstraße auf der anderen Seite der Weschnitz als Schulweg benutzten.
Und anderswo regt man sich über Schokolade auf.
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