Jetzt lehnt die Haftpflichtversicherung die Ansprüche ab, weil...
"An dem Einkaufswagen konnten keine Auffälligkeiten, insbesondere Defekte festgestellt werden. Die Einkaufswagen unserer VN sind mit einer speziell für das Mitführen auf Rollsteigen geeigneten Rollenausstattung ausgerüstet. Hierbei bestehen die Radscheiben aus einer nicht drehbaren Auflagefläche und zwei größeren Radscheiben, die bewirken, dass der Einkaufswagen auf der Rollsteige von alleine nicht in Bewegung geraten kann, am Ende der Rollsteige jedoch ohne Weiteres wieder von der Rollsteige gedrückt wird."Ob wir den selben Vorfall meinen?
War wohl der flasche Textbaustein.
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