Ein Gerichtsverfahren ist mir aus meiner Zeit als Referendar in Erinnerung geblieben. Ein Hauseigentümer ist seinen Räum- und Streupflichten eindeutig nicht nachgekommen. Es hatte sich Glatteis auf der Treppe gebildet, wodurch eine Mieterin zu Sturz kam und sich dabei verletzte.
Der Klage wurde nur zu 50% stattgegeben. Das Gericht führte zur Urteilsbegründung aus, die Klägerin hätte ja sehen können, dass es kalt und glatt war. Daher hätte sie sich sehr langsam und sehr vorsichtig auf der Treppe herantasten müssen, um einen Sturz zu vermeiden. Da sie nicht Acht gegeben hatte, war ihr ein sog. Mitverschulden zuzurechnen, weil sie sich selbst in Gefahr begeben hatte.
Halten wir fest: Die Gegenseite hatte ihre Pflichten eindeutig verletzt.
Mit diesem Richterspruch in der Erinnerung erstaunt es mich, dass in der öffentlichen Diskussion über die Geschehnisse bei der Loveparade, der Gesichtspunkt eines eventuellen Mitverschuldens der zu Schaden gekommenen Teilnehmer bei der juristischen Betrachtung keine Rolle spielt.
Es ist auch nicht gerade pietätvoll, Hinterbliebenen oder Verletzten ins Gesicht zu sagen, ihr seid doch selbst schuld. Um Pietät geht es mir nicht, sondern um die juristische Würdigung. Und die Rechtswissenschaft bringt oft grausame Wahrheiten zu Tage. Allen Betroffenen, Geschädigten, Angehörigen und Hinterbliebenen möchte ich hiermit meine aufrichtige Anteilnahme zum Ausdruck bringen.
Wenn nach Vorberichten 1.000.000 und mehr Teilnehmer erwartet werden, die sich auf engstem Raum versammeln, ist das bereits ein erster Hinweis, ob man diese gedrängte Enge zu ertragen bereit ist, oder für sich die Entscheidung trifft, eine solche Menschenmenge zu meiden.
Ferner sollte jedem klar sein, dass eine solche Menschenmenge nur solange keine Gefahr darstellt, als sie sich in Ruhe und Ordnung befindet. Sobald unkontrollierte Bewegungsströme entstehen oder Panik ausbricht, ist höchste Vorsicht angesagt.
Tragen die Opfer nun eine Mitschuld? Ich meine grundsätzlich JA.
Die -auch- tödlichen Verletzungen sind schließlich durch andere Teilnehmer entstanden, die die Opfer zu Fall gebracht und niedergetrampelt haben, diese wiederum werden mangels bewußter Steuerungsfähigkeit keine rechtliche Verantwortung tragen, weil diese Katastrophe durch ein Massenphänomen entstanden ist. Es agierten nicht mehr einzelne Individuen kraft ihres Verstandes, sondern die Masse bewegte sich nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten nach Druck, Gegendruck und Druckausgleich.
Insofern kann diese Masse nicht haftbar gemacht werden, als sich der Vorwurf eines Fehlverhaltens nicht mehr auf einzelne Teilnehmer individualisieren lässt. Im Gegenzug liegt darin jedoch der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, weil sich Geschädigte bewußt zum Bestandteil dieser unkontrollierten Masse gemacht haben.
Mit welchem Prozentsatz ein Mitverschulden anzurechnen sein könnte, möchte ich mir nicht anmaßen zu entscheiden. Denn es ist auch zu würdigen, dass mangels genauer Ortskenntnis und des Streckenverlaufs nicht unterstellt werden kann, dass sich die Teilnehmer durch Betreten des Tunnels bewußt in Gefahr gebracht hätten. Denn dann würden an die Risikoeinschätzungsfähigkeit eines in der Masse sich forttreiben lassenden Teilnehmers höhere Anforderungen gestellt werden, als an diejenige der für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlichen Beteiligten. Denn jemand, der eine derartige Massenveranstaltung organisiert, genehmigt oder durchführt, hat die verdammte Rechtspflicht, Teilnehmer vor vorhersehbaren Gefahren zu bewahren.
Ob also die durch die bloße Teilnahme an einer derartigen Massenveranstaltung mit allen ihren abstrakten Gefahren eingegangene Risikoerhöhung für Leib und Leben noch gegen das gravierende Versagen bei der Auswahl des Veranstaltungsbereiches und der allgemeinen Planung und Durchführung der Loveparade ins Gewicht fallen mag, ist Tatfrage, die im Einzelfall zu beantworten ist.
Nach Verantwortlichen oder der Zumessung der Verantwortlichkeit wird ja nun schon die ganze Zeit gesucht.
AntwortenLöschenUnd jetzt Sie auch noch :-)
Ich weiß nicht, ob die Interpretation "Wer sich in Gefahr begibt.." hier zutreffend ist. Die Opfer werden wohl nicht gewußt haben, wie und ob hier im Vorfeld planerische Fehler begangen wurden. Woher auch? Wir leben ja nicht in einer regelfreien Zone. Die Besucher durften m.E. schon darauf vertrauen, dass die Planung der Loveparade und deren Genehmigung soweit in Ordnung war.
In der Regel hat auch keiner Erfahrung mit Massenphänomenen, dafür ist das zum Glück nun doch zu selten.
Nicht einmal den Treppenkletterern kann man einen Vorwurf machen: Sie wollten einfach raus aus dem tödlichen Druck.
Ich denke, Verantwortlichkeit und Verantwortliche sind woanders zu suchen und eine(r) allein wirds nicht gewesen sein.
Ich finde, dass dieser Vergleich hinkt.. mehr noch, er humpelt, vielleicht ist er sogar einbeinig.
AntwortenLöschenWenn ich im Winter aus dem Haus gehe, muss ich mit Glätte rechnen. Dies ist eine Naturerscheinung, auf die niemand Einfluß hat.
Wenn ich auf eine Großveranstaltung gehe, kann ich niemals mit dem totalen Versagen der Veranstalter und der betroffenen Personen rechnen. Vielmehr muss ich davon ausgehen, dass diese ihr Handwerk verstehen, was mich umso mehr darin bestärkt, dort nicht mehr gefährdet zu sein als bei anderen Großveranstaltungen. Insbesondere gehe ich davon aus, dass Zugangs- und Fluchtwege vernünftig dimensioniert sind, ebenso wie das Veranstaltungsgelände. Aus eben diesem Grunde müssen solche Veranstaltungen ja angemeldet werden - damit die Sicherheit der Menschen (aber auch materieller Werte) gewährleistet wird. Auch gehe ich davon aus, dass der Veranstalter einer ca. 20 Jahre alten Institution kein Amateur ist.
Aber mit einem MUSS ich garantiert nicht rechnen: Dass ich wegen totaler Unfähigkeit der Veranstalter und der genehmigenden Behörden zu Tode gequetscht werde.
Ihre juristische Betrachtung ist derart kurzsichtig, dass ich hoffe, dass Sie diese an einem besseren Tag noch einmal revidiere.
@ Malte
AntwortenLöschenHaben Sie meinen Beitrag zu Ende gelesen, oder nur bis zur Bejahung einer Mithaftung dem Grunde nach?
Es wurde offenbar eine große, physische Kraft ausgeübt auf die Opfer dieser Tragödie.
AntwortenLöschenIch finde, die Frage "Von wem eigentlich?" durchaus legitim.
Ich habe mir allerdings auch sagen lassen, daß dies heutzutage normal ist. Irgendwie scheint es nicht mehr selbstverständlich zu sein, nicht nur aus Höflichkeit, sondern aus ganz rationalen Gründen einen gewissen Abstand zu halten von anderen Personen.
Das machen die einfach nicht mehr, wurde mir erklärt.
Ich glaube, ich werde alt. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Damals war alles besser! *mitkrückstockfuchtel* ;o)
Jedenfalls, wenn es bekannt ist, daß sich Menschen so [..] verhalten, muss man das als Veranstalter in die Planung einbeziehen.
Ich persönlich sehe da deshalb auch den Veranstalter als Hauptverantwortlichen.