Posts mit dem Label Kritik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Kritik werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Freitag, Juli 30, 2010

Mitverschulden- ein Versuch herumschwirrende Gedanken zu ordnen

Ein Gerichtsverfahren ist mir aus meiner Zeit als Referendar in Erinnerung geblieben. Ein Hauseigentümer ist seinen Räum- und Streupflichten eindeutig nicht nachgekommen. Es hatte sich Glatteis auf der Treppe gebildet, wodurch eine Mieterin zu Sturz kam und sich dabei verletzte.

Der Klage wurde nur zu 50% stattgegeben. Das Gericht führte zur Urteilsbegründung aus, die Klägerin hätte ja sehen können, dass es kalt und glatt war. Daher hätte sie sich sehr langsam und sehr vorsichtig auf der Treppe herantasten müssen, um einen Sturz zu vermeiden. Da sie nicht Acht gegeben hatte, war ihr ein sog. Mitverschulden zuzurechnen, weil sie sich selbst in Gefahr begeben hatte.

Halten wir fest: Die Gegenseite hatte ihre Pflichten eindeutig verletzt.

Mit diesem Richterspruch in der Erinnerung erstaunt es mich, dass in der öffentlichen Diskussion über die Geschehnisse bei der Loveparade, der Gesichtspunkt eines eventuellen Mitverschuldens der zu Schaden gekommenen Teilnehmer bei der juristischen Betrachtung keine Rolle spielt.

Es ist auch nicht gerade pietätvoll, Hinterbliebenen oder Verletzten ins Gesicht zu sagen, ihr seid doch selbst schuld. Um Pietät geht es mir nicht, sondern um die juristische Würdigung. Und die Rechtswissenschaft bringt oft grausame Wahrheiten zu Tage. Allen Betroffenen, Geschädigten, Angehörigen und Hinterbliebenen möchte ich hiermit meine aufrichtige Anteilnahme zum Ausdruck bringen.

Wenn nach Vorberichten 1.000.000 und mehr Teilnehmer erwartet werden, die sich auf engstem Raum versammeln, ist das bereits ein erster Hinweis, ob man diese gedrängte Enge zu ertragen bereit ist, oder für sich die Entscheidung trifft, eine solche Menschenmenge zu meiden.

Ferner sollte jedem klar sein, dass eine solche Menschenmenge nur solange keine Gefahr darstellt, als sie sich in Ruhe und Ordnung befindet. Sobald unkontrollierte Bewegungsströme entstehen oder Panik ausbricht, ist höchste Vorsicht angesagt.

Tragen die Opfer nun eine Mitschuld? Ich meine grundsätzlich JA.

Die -auch- tödlichen Verletzungen sind schließlich durch andere Teilnehmer entstanden, die die Opfer zu Fall gebracht und niedergetrampelt haben, diese wiederum werden mangels bewußter Steuerungsfähigkeit keine rechtliche Verantwortung tragen, weil diese Katastrophe durch ein Massenphänomen entstanden ist. Es agierten nicht mehr einzelne Individuen kraft ihres Verstandes, sondern die Masse bewegte sich nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten nach Druck, Gegendruck und Druckausgleich.

Insofern kann diese Masse nicht haftbar gemacht werden, als sich der Vorwurf eines Fehlverhaltens nicht mehr auf einzelne Teilnehmer individualisieren lässt. Im Gegenzug liegt darin jedoch der Vorwurf des Mitverschuldens begründet, weil sich Geschädigte bewußt zum Bestandteil dieser unkontrollierten Masse gemacht haben.

Mit welchem Prozentsatz ein Mitverschulden anzurechnen sein könnte, möchte ich mir nicht anmaßen zu entscheiden. Denn es ist auch zu würdigen, dass mangels genauer Ortskenntnis und des Streckenverlaufs nicht unterstellt werden kann, dass sich die Teilnehmer durch Betreten des Tunnels bewußt in Gefahr gebracht hätten. Denn dann würden an die Risikoeinschätzungsfähigkeit eines in der Masse sich forttreiben lassenden Teilnehmers höhere Anforderungen gestellt werden, als an diejenige der für die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlichen Beteiligten. Denn jemand, der eine derartige Massenveranstaltung organisiert, genehmigt oder durchführt, hat die verdammte Rechtspflicht, Teilnehmer vor vorhersehbaren Gefahren zu bewahren.

Ob also die durch die bloße Teilnahme an einer derartigen Massenveranstaltung mit allen ihren abstrakten Gefahren eingegangene Risikoerhöhung für Leib und Leben noch gegen das gravierende Versagen bei der Auswahl des Veranstaltungsbereiches und der allgemeinen Planung und Durchführung der Loveparade ins Gewicht fallen mag, ist Tatfrage, die im Einzelfall zu beantworten ist.

Mittwoch, Dezember 30, 2009

Gesundheitswesen

Über unser Gesundheitswesen kann ich inzwischen nur noch den Kopf schütteln. Die Kosten laufen aus dem Ruder, die Qualität sinkt.

Aus eigener Anschauung musste ich erleben, wie eine Assistenzärztin an einem Sonntag mit 15 Intensivbetten auf der Station und einer sich füllenden Notaufnahme fertig werden musste. Die Frau war hoffnungslos überlastet, eine Hintergrund-Deckung war angeblich nicht vorgesehen.

Als es dann darum ging einen Verwandten in eine andere Klinik zu verlegen, der Sauerstoff benötigte, erboten wir uns an, uns um den Transport zu kümmern. Das wurde abgelehnt, angeblich aus versicherungsrechtlichen Gründen. Man habe einen Vertrag mit dem Roten Kreuz.

In der Folge blieb der Patient 11 Stunden lang ohne Essen auf einer Notpritsche liegen. In die andere Klinik wurde er schließlich ohne Sauerstoffzufuhr gebracht.

Diese Art der Behandlung oder vielmehr Nicht-Behandlung betrachte ich als menschenunwürdig.

Dort war an einem anderen Tag der Stationsarzt entweder nicht willens oder nicht in der Lage den Patienten ohne Gerätemedizin zu untersuchen. Er wartete lieber das Röntgenbild am nächsten Tag ab. Herumliegen hätte der Patient auch zu Hause.

Wie anders ist die Medizin in England. Dort muss die Anordnung jedes bildgebenden diagnostischen Verfahrens begründet werden. Erst wenn sich nach einer eingehenden klinischen Untersuchung ein bestimmter Verdacht aufdrängt, der nicht auf andere Weise zu bestätigen ist, darf dort geröngt, geschallt oder tomographiert werden.

Hier lässt sich sehr viel Geld einsparen. Ich wäre dafür die medizinische Grundausbildung in eine unplugged-version (also ohne Geräteunterstützung) umzuwandeln.