Dieses Problem wird leider kein Einzelfall bleiben:
Vor einigen Jahren wurde im Ehescheidungsverfahren der Versorgungsausgleich abgetrennt und das Ruhen des verfahrens angeordnet.
Mit der Mandantschaft besteht seit Rechtskraft der Ehescheidung kein Kontakt mehr; die Rechnung ist ausgeglichen.
Nunmehr holt das Gericht erneut Auskünfte bei den Versorgungsträgern ein und übersendet diese an die vormaligen Verfahrensbevollmächtigten.
So weit, so gut. Die Mandantschaft wird unter der zuletzt bekannten Anschrift angeschrieben und über den Fortgang des Verfahrens informiert.
Der Brief kommt als unzustellbar zurück.
Ich habe nun das Gericht angeschrieben und darum gebeten über die Versorgungsträger die aktuelle Anschrift zu ermitteln (Amtsermittlungsverfahren) und uns mitzuteilen.
Für andere Lösungsvorschläge zeige ich mich sehr empfänglich.
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