Dienstag, Juli 02, 2013

Pekuniärer Hochwasserschutz - nicht, dass das Konto überläuft

Derzeit habe ich das besondere Missvergnügen eine Kindschaftssache zu bearbeiten.
Als kurzfristig betrauter Verfahrensbevollmächtigter habe ich Einsicht in die Gerichtsakte genommen. Dreh-und Angelpunkt des Verfahrens ist ein Sachverständigengutachten, welches nach meiner Auffassung nicht das Papier wert ist, auf dem es ausgedruckt wurde.

Dank der Akteneinsicht konnte ich auch die Honorarrechnung für die Erstellung des Gutachtens in Augenschein nehmen. Für diesen Müll hat der Ersteller (m./w.) tatsächlich einen vierstelligen Betrag (2.000+X) gegenüber der Gerichtskasse abgerechnet.

Als Rechtsanwalt darf man für die Vertretung eines Verfahrensbeteiligten ohne Rücksicht auf Dauer und Umfang der Tätigkeit bei einem Regelstreitwert von 3.000,00 € an gesetzlichen Gebühren schlanke 586,08 € inkl. Umsatzsteuer in Ansatz bringen.

Irgendwo stimmen die Verhältnisse ganz und gar nicht mehr!


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