Der Mandant wird im Krankenhaus stationär behandelt. Er wird in einem Einzelzimmer untergebracht.
Das Krankenhaus holt sich eine Leistungszusage bei der PKV ein.
Diese teilt dem Mandanten später schriftlich mit, dass eine Leistungszusage hinsichtlich des geforderten Zimmerzuschlags nicht erfolgen könne.
Was macht das Krankenhaus?
Es rechnet die Leistungen ab.
(war ja klar)
Und zwar in der Form, dass alle Positionen in der Rechnung erscheinen
(wer hätte das gedacht?)
und
quotal der Anteil der Beihilfe (70%) als Endbetrag ausgewiesen wird.
(und???)
Lediglich beim Zimmerzuschlag beläuft sich der Endbetrag auf
100 %
(diese Schelme)
Genau das hätte ich erwartet... was ist denn daran schelmisch?
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