Vorgeschichte hier:
Heute (im August), 11 Wochen später, erhalte ich Antwort:
1. Es habe ein Anwaltswechsel stattgefunden (ja, auf meinen Rat, wurde ein im Sozialhilferecht versierter Kollege beauftragt), vom RS-Vertrag seien also nur die Kosten eines Anwalts gedeckt.
2. Man bleibe bei seiner ursprünglichen Rechtsauffassung
Fazit:
Nix gibts, dafür mit doppelter Begründung.
Da wird sich der neue Anwalt sicher auch freuen.
Na prima! Da musst du definitiv dran bleiben.
AntwortenLöschenDas ist ja wohl ein Unding!