Dienstag, August 12, 2014

Und dann war da noch die Sache mit der ÖRAG RS

Vorgeschichte hier:

Heute (im August), 11 Wochen später, erhalte ich Antwort:

1. Es habe ein Anwaltswechsel stattgefunden (ja, auf meinen Rat, wurde ein im Sozialhilferecht versierter Kollege beauftragt), vom RS-Vertrag seien also nur die Kosten eines Anwalts gedeckt.
2. Man bleibe bei seiner ursprünglichen Rechtsauffassung

Fazit:

Nix gibts, dafür mit doppelter Begründung.
Da wird sich der neue Anwalt sicher auch freuen.

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