Zu diesem Zwecke wurde die Ehe geschlossen und die Kinder produziert. Unsere Ehe war keine "Scheinehe" im eigentlichen Sinne aber doch eine Zweckgemeinschaft. (wird ausgeführt)...Die Zweckgemeinschaft bzw. "Ehe" wird demnächst auch juristisch aufgelöst werden und XY wird ihre zukünftigen Angelegenheiten ohne meine Mitwirkung erledigen müssen. Ich wünsche ihr und ihren Kindern für den weiteren Lebensweg viel Erfolg, vor allem auch in ihren beruflichen Bemühungen.
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Dienstag, Februar 08, 2011
Zur Erinnerung - Eine Ehe wird geschieden, nicht gekündigt
Aus einer heute eingegangenen E-Mail:
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