Zu diesem Zwecke wurde die Ehe geschlossen und die Kinder produziert. Unsere Ehe war keine "Scheinehe" im eigentlichen Sinne aber doch eine Zweckgemeinschaft. (wird ausgeführt)...Die Zweckgemeinschaft bzw. "Ehe" wird demnächst auch juristisch aufgelöst werden und XY wird ihre zukünftigen Angelegenheiten ohne meine Mitwirkung erledigen müssen. Ich wünsche ihr und ihren Kindern für den weiteren Lebensweg viel Erfolg, vor allem auch in ihren beruflichen Bemühungen.
Dienstag, Februar 08, 2011
Zur Erinnerung - Eine Ehe wird geschieden, nicht gekündigt
Aus einer heute eingegangenen E-Mail:
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Jein. Ich weiß ja nicht, aber mir erscheint der Inhalt weniger, der Überzeugung zu entspringen, als viel mehr einer großen Enttäuschung die sich in Sarkasmus ausdrückt. Nicht?
AntwortenLöschenMag sein, derartige Formulierungen kenne ich sonst eben nur aus dem Arbeitsrecht.
AntwortenLöschenFehlt nur noch:
AntwortenLöschen"Ihren ehelichen Pflichten ist Sie stets zu meiner vollsten Befriedigung nachgekommen."
Vielleicht aber auch nur: "Sie hat sich stets bemüht."
Man steckt ja nicht drin.
Klingt in jedem Fall uebel. Einen aehnlichen Eindruck hatte ich von dem Kommentar, mit dem Lothar Matthaeus vor ein paar Wochen seine anstehende Scheidung bekanntgab: "Es kann und wird keine gemeinsame Zukunft mehr geben. Ich wünsche Liliana für ihren weiteren privaten und beruflichen Weg alles Gute."
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