Freitag, Juni 15, 2007

Änderungen der Regelbetragsverordnung zum 1.Juli 2007

Nach § 1612a BGB kann ein minderjähriges Kind von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags nach der Regelbetrag-Verordnung verlangen.


Die Regelbetragsverordnung, die auch die Grundlage der berühmt berüchtigten Düsseldorfer Tabelle bildet, wurde nun seit dem 1. Juli 2005 erstmals wieder geändert.

1. Altersstufe (West) 202,00 € neu <=> 204,00 € alt Diff.= -2,00 €

2. Altersstufe (West) 245,00 € neu <=> 247,00 € alt Diff.= -2,00 €

3. Altersstufe (West) 288,00 € neu <=> 291,00 € alt Diff.= -3,00 €


Bei der für die Kindergeldanrechnung bedeutsamen 6. Stufe der DT ergeben sich vorbehaltlich einer Neufassung der Einkommensgruppen folgende Beträge:

Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle (135 % der Regelbetragsverordnung)

1. Altersstufe (West) 273,00 € neu <=> 276,00 € alt Diff.= -3,00 €

2. Altersstufe (West) 331,00 € neu <=> 334,00 € alt Diff.= -3,00 €

3. Altersstufe (West) 389,00 € neu <=> 393,00 € alt Diff.= -4,00 €


Die Änderungen für die Beteiligten eines Unterhaltsschuldverhältnisses sind gering. Bei einem Unterhaltsbetrag nach Stufe 6 der DT fehlen dem Kind bzw. dessen betreuendem Elternteil auf das Jahr gerechnet zwischen 36 und 48 Euro, die dem Unterhaltsschuldner verbleiben.

Es ist die Frage erlaubt, wem da der Amtsschimmel oder Bürohengst durchgegangen ist. Der Aufwand zur Aktualisierung der Tabellen, in den einschlägigen PC-Programmen und Gesetzestexten, Loseblattsammlungen, der Schriftverkehr, der zur Geltendmachung oder Absenkung der sich neu ergebenden Unterhaltsbeträge bei dynamischen Unterhaltstiteln, steht doch in gar keinem Verhältnis zum Nutzen oder der Ersparnis der von der Neuregelung betroffenen Individuen.

Wer Bürokratieabbau ernst nimmt, sollte sich vorher Gedanken machen, welche Folgen eine Normsetzung oder Normänderung zwangsläufig nach sich ziehen.

Ich bin fassungslos mit welcher Leichtfertigkeit hektische Betriebsamkeit erzeugt wird, deren volkswirtschaftliche Kosten in keinerlei Verhältnis zum individuellen Ertrag stehen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen